AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stähler und Hannappel GmbH (Heizung- und Sanitärbetrieb)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Stähler und Hannappel GmbH und ihren Kunden, Auftraggebern.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebote und Unterlagen
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zugänglich gemacht werden.
3. Preise
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Leistung gültigen Preise des Auftragnehmers.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4.2 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Haftung und Schadensersatz
5.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Mängelrechte und Verjährung
6.1 Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
6.2 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung.
7. Versuchte Instandsetzung
7.1 Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelbeseitigung eine Instandsetzung versuchen, so erfolgt diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne dass dadurch neue Verjährungsfristen in Gang gesetzt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
9. Alternative Streitbeilegung
9.1 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Girkenroth, den 24.06.24
Ihre Stähler und Hannappel GmbH
