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Verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden 18.05.2008

Das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Technologie fördert Energiebera-tungen in Wohnge-bäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungspro-gramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Das Ministerium hat die Konditionen dieses Programms jetzt erheblich verbessert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, unterstützt eine Vor-Ort-Beratung nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung. Zudem sind jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die Integration von thermografischen Untersuchungsergeb-nissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht förderbar. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung ist bei Bedarf möglich.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentü-mers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig ermittelt das Gutachten den erforderlichen finanziellen Aufwand und errechnet die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition.

Ein qualifizierter und anbieterunabhängiger Ingenieur oder ein Gebäudeenergieberater (HWK) erstellt das Gutachten. Einen Zuschuß erhalten Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, die die Baugenehmigung vor 1994 erhielten.

Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.

Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bildquelle: www.zukunft-haus.info