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Öko-Pflicht für Neubauten seit 1. April in Baden-Württemberg 10.04.2008

Wichtige Weichenstellung für wirksamen Klimaschutz

Seit 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen seitdem bei den Behörden eintreffen, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Baden-Württemberg ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung einführt.

Etwa ein Drittel der Kohlendioxidemissionen gehen in Baden-Württemberg nach Angaben des Landesumwelt-ministeriums auf die Konten Warmwasserbereitung und Heizen von Wohngebäuden. Durch einen vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien und eine verbesserte Energieeffizienz ließen sich hier 50 Prozent und mehr der Treibhausgasemissionen einsparen. Angesichts der galoppierenden Energiepreisentwicklung gebühre der Wärmeversorgung von Gebäuden noch größere Auf-merksamkeit. Die bei Neubauten zumeist nur geringfügig höheren Investitionen in eine Solarthermieanlage, eine Erdwärmesonde, eine Wärmepumpe oder eine Holz-pelletanlage rechneten sich nämlich in zunehmend kürzerer Zeit.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg