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Verstärkte Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien 14.02.2008

Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Für 2008 stehen 350 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

In der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, die aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewinnen (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, die Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrennen. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Darüber hinaus sind in der neuen Richtlinie Zuschüsse in Kombination mit der eben beschriebenen Grundförderung möglich, wenn die Anlagen in besonders energieeffizien-ter Weise eingesetzt oder kombiniert werden. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Bonusförderung eingeführt, wenn zusätzlich zu den eben beschriebenen Maßnahmen be-sonders energieeffiziente Umwälzpumpen oder Solar-kollektorpumpen eingebaut werden oder im Zusammen-hang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine bestehende Niedertemperaturheizung durch eine Brenn-wertheizung ersetzt wird. Darüber hinaus kann für die Solar- oder Biomasseanlage ein Effizienzbonus gewährt werden, wenn der Antragssteller anhand eines Energie-bedarfsausweises nachweisen kann, dass es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt. Neu ist auch der sogenannte regenerative Kombinationsbonus, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektor-anlage eine Biomasseverbrennungsanlage oder Wärme-pumpe installiert wird.

Hauptadressaten des Förderprogramms sind die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Antragsberechtigt sind auch kleine und mittlere Unternehmen, sowie kommunale Einrichtungen.

Die entsprechenden Antragsformulare und nähere Informationen sind unter www.bafa.de erhältlich.

Quelle und weiterführende Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle