| Energieausweis wird Pflicht | 22.11.2007 |
Dieser enthält Angaben zum aktuellen Energieverbrauch des Gebäudes sowie Empfehlungen zu möglichen Sanierungsmaßnahmen. Öffentliche Gebäude müssen ihren Energieausweis aushängen, da sie eine Vorbildwirkung beim effizienten Energieeinsatz einnehmen.
Die Ausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und sind zunächst für Wohngebäude zu erstellen, die vor 1965 errichtet wurden. Zum 1. Januar 2009 kommen dann auch Wohngebäude jüngeren Baujahrs dazu, zum 1. Juli 2009 auch Nichtwohngebäude.
Bei der Erstellung des Ausweises kann der Gebäude-eigentümer zunächst zwischen einem Ausweis wählen, der die Wärmedämmung und die Heiztechnik des Gebäudes erfaßt, sowie einem Ausweis, der den Heiz-energieverbrauch der letzten drei Jahre betrachtet. Später wird je nach Gebäude und Baujahr zwischen beiden Ausweisarten differenziert.
Wichtige Informationen rund um den Energieausweis für Gebäude hat die Arbeitsgemeinschaft für sparsa-men und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) in einer Broschüre zusammengefaßt. Diese ist auf der Internetseite der ASUE herunterladbar oder ist als Einzelexemplar kostenfrei bestellbar (siehe Telefon-nummer unten). Die ASUE-Broschüre (32 Seiten, DIN A4) "Der Energieausweis für den Gebäudebestand" ist für alle interessant, die aus unterschiedlichen Perspektiven mit der energetischen Optimierung und der Heizungserneue-rung befasst sind. Dazu zählen insbesondere Energiever-sorgungsunternehmen, Architekten, Planer, SHK-Hand-werker oder Schornsteinfeger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Mieterverbände, Hauseigentü-mer und schließlich die Aussteller von Energieausweisen.
Quelle und weiterführende Informationen:
Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE)
Telefon: 0631-3609070
http://www.asue.de/
www.energieausweis-aktuell.de
